Betrugsfall 20.09.2005
Dieses Schild wurde am 10.03.2005 offiziell in dieser (klick) Auktion verkauft.
Dann wurde es in betrügerischer Absicht virtuell aus den USA verkauft (klick)
Widerholt stand es zum Verkauf, wiederum aus den USA und fand sogar zahlreiche Bieter ! (klick)
meine Anzeige bei ebay ergab folgende peinliche Antwort von ebay:
Hallo Herr YYYY,
vielen Dank fuer Ihre Nachricht.
Bezueglich des von Ihnen geschilderten Falles moechten wir Ihnen
folgendes mitteilen.
eBay kauft oder verkauft nicht selbst Artikel, sondern stellt lediglich
die technologische Infrastruktur fuer den Onlinehandel zur Verfuegung.
Im Verhaeltnis zwischen Verkaeufer und Kaeufer tritt eBay lediglich als
Mittler auf.
Es liegt in der Verantwortung der Verkaeufer, die Rechtmaessigkeit Ihrer
Angebote sicherzustellen und sich die notwendigen Kenntnisse und
Informationen hierfuer zu beschaffen.
In der Verantwortung der Interessenten oder potentiellen Kaeufer von
Angebotsartikeln liegt es, sich vor dem Treffen von Kaufentscheidungen
genau ueber die Angebote zu informieren und diese eigenverantwortlich zu
pruefen. Hierzu sind die Artikelbeschreibungen der Angebote und
allgemeine Produktinfomationen aus anderen Quellen (z.B.
Herstellerinformationen oder Produktvergleiche) heranzuziehen. Wir
weisen in diesem Zusammenhang insbesondere auf die von uns eingerichtete
Moeglichkeit hin, Anfragen an den Verkaeufer ueber E-Mail stellen zu
koennen.
eBay selbst hat grundsaetzlich keine Kenntnis vom Inhalt der einzelnen,
eingestellten Angebote. Die Verkaeufer sind fuer den Inhalt Ihrer
Angebote allein verantwortlich. eBay nimmt vor dem Einstellen von
Angeboten in keiner Weise Pruefungen an den Angeboten vor.
eBay hat keinerlei Interesse daran, dass rechts- oder regelverletzende
Verkaufsangebote auf dem eBay-Marktplatz eingestellt werden. Allein ein
bestehender Verdacht auf Unregelmaessigkeiten in Angeboten ist aber
nicht Handhabe genug in Angebote einzugreifen oder Sanktionen gegen
Anbieter zu verhaengen. eBay obliegen vertragliche Verpflichtungen
gegenueber allen eBay-Mitgliedern, also auch gegenueber den Anbietern,
die den eBay Marktplatz nutzen. Die Loeschung von Angeboten ohne
ausreichenden Rechtsgrund koennte eBay einem Haftungsrisiko aussetzen.
Es tut uns leid, Ihnen aus o.g. Gruenden mitteilen zu muessen, dass uns
bezueglich des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes die Grundlagen zur
Loeschung dieser Angebote fehlen.
Wir hoffen auf Ihr Verstaendnis.
Mit freundlichen Gruessen
eBay Community Watch
eBay - Der weltweite Online-Marktplatz!
Also kann bei ebay jeder
fiktive Waren anbieten, ohne dass er mit einem Ausschluss rechnen muss. Jeder
muss das Problem selbst über einen Anwalt und/oder das Gericht erledigen.
Augen auf !!!
Hier die Geschichte:
Unter dem Synonym "runindave" wurde dieses Schild im Mai 2005 mit genau diesem Bild noch einmal verkauft. Die Auktion wurde zu Ende geführt. Da der Höchstbietende den Betrag auf ein Konto in den USA überweisen sollte, der Sache nicht traute, zeigte er dies bei ebay an. Dennoch versuchte der Verkäufer dem Zweithöchstbietenden das Schild zu verkaufen. Hier die email:
Angebot an unterlegene Bieter -- Kaufen Sie den Artikel, auf den Sie kürzlich geboten hatten | ||||
Hallo XXXXXXXX, Herzlichen Glückwunsch! Der nachfolgende eBay-Artikel, für den Sie am 15.05.05 ein Gebot in der Höhe von EUR 1.282,82 abgegeben hatten 22:33:44 MESZ steht erneut zum Verkauf: |
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Angebot
an unterlegene Bieter Der Verkäufer runindave verwendet die Option „Angebot an unterlegene Bieter “, entweder weil der Höchstbietende nicht in der Lage war, die Transaktion abzuschließen, oder weil der Verkäufer über einen zweiten identischen Artikel verfügt. Der Verkauf dieses Artikels unter Verwendung der Option „Angebot an unterlegene Bieter“ steht in Einklang mit den eBay-Grundsätzen. Sie können nach Abschluss der Transaktion mit dem Verkäufer Bewertungen austauschen. Es stehen Ihnen auch alle eBay-Services zur Verfügung, wie z.B. Käuferschutz. |
Handeln
Sie jetzt, da dieses Angebot bald seine Gültigkeit verliert Um dieses Angebot in Anspruch nehmen zu können, sollten Sie schnell handeln. Das Angebot verliert seine Gültigkeit am 17.05.05 01:22:50 MESZ. Erwerben Sie diesen Artikel, indem Sie in dieser E-Mail auf „Sofort-Kaufen“ klicken oder zu folgender Seite gehen: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=6532804358&category=130 Wenn Sie dem Verkäufer vor dem Kauf eine Frage stellen möchten, klicken Sie bitte auf den oben angegebenen Link und anschließend auf „Frage an den Verkäufer“. Mehr zum Thema „Angebot an unterlegene Bieter “ finden Sie hier: http://pages.ebay.de/help/sell/personal_offer.html |
Hier geht es zum ersten Betrugsfall: (klick) ("runindave")
Und, wie beim ersten Betrugsfall wurde am Ende der Auktion wieder der Zweithöchstbietende angeschrieben. So versuchte der Verkäufer gleich zwei mal abzuzocken. Hier das Schreiben:
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Hier geht es zum zweiten Betrugsfall: (klick) ("alannap7")
Sagt den Betrügern den Kampf an !